Hausordnung

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner (Mieter) des Hotels. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner. Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Hotelbewohner aufeinander Rücksicht nehmen.

Anreise

  • Die Anreise ist ab 15 Uhr möglich. Der Gast wird gebeten vorab seine Anreisezeit mitzuteilen.
  • Eine Anreise mit der Schlüsselbox bei Spätanreise ist nach Absprache möglich.
  • Bei Anreise sind alle Gäste verpflichtet, sich mit einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
  • Der Gast ist für eine sichere Aufbewahrung von Schlüsseln verantwortlich. Der Gast übernimmt die Haftung für den Gebrauch der erhaltenen Schlüssel und trägt die Folgen, die sich aus einem Verlust der Schlüssel ergeben. Die Schlüssel gehören zu einer Schließanlage, bei Verlust hat der Mieter die Kosten der Erneuerung der Schließanlage zu tragen.

Abreise

  • Die Abreise hat bis 11 Uhr zu erfolgen.
  • Bei Abreise sind alle erhaltenen Schlüssel dem Hotel zurückzugeben. Sollten Schlüssel nicht zurückgegeben werden, werden die entstandenen Kosten zur Wiederherstellung der Sicherheit dem Gast in Rechnung gestellt.
  • Wenn die Rezeption geschlossen ist, wird der Gast gebeten alle erhaltenen Schlüssel in die Schlüsselbox (gegenüber der Rezeption) einzuwerfen.
  • Der Gast wird gebeten alle Beleuchtungen und Elektrogeräte auszuschalten und alle Fenster zu schließen.

Brandfall

  • Im Falle eines Brandes werden alle Gäste gebeten sich an den Brandschutzplan zu halten. Der Plan ist im jedem Apartment in der Info-Box vorzufinden. Sollte der Brandschutzplan nicht vorhanden sein ist der Gast verpflichtet dies umgehend dem Hotelangestellten mitzuteilen.
  • Der Feueralarm ist ein lauter Signalton. Wenn dieser ertönt, ist es nicht mehr erlaubt, sich auf die Zimmer zu begeben und das Hotel muss auf dem schnellsten Weg verlassen werden. In diesem Fall dürfen nur die Treppen- und Nottreppenanlagen benutzt werden, auf keinen Fall jedoch die Fahrstühle. Die Notausgänge sind entsprechend gekennzeichnet. Der Fluchttreffpunkt ist je nach Situation vor dem Haus oder hinter dem Haus.

Elektrogeräte

  • Die Benutzung von elektrischen Geräten außerhalb von Telefon, Computer, Spielekonsole bitte vorher mit der Verwaltung abstimmen. Nicht gestattet ist die Benutzung von Frittier- und Klimageräten.

Fahrzeuge

  • Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen in der Tiefgarage ist nur mit Reservierung gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden.
  • Beim Befahren des Tiefgarageneinfahrt und Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
  • Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Fahrradraum gestattet.

Haustiere

  • Haustiere sind nur mit Absprache mit dem Hotel und Zusatzkosten (EUR 10,- pro Nacht) gestattet. Bei Haustieren ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen, im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.
  • Verunreinigungen sind sofort zu entfernen.  
  • Jegliche Verunreinigungen, vor allem durch Hundekot und Tierhaaren sind vom Haustierhalter im Hotel unverzüglich zu beseitigen.

Inventar

  • Der Gast ist verpflichtet das Apartment und Inventar schonend und pfleglich zu behandeln.
  • Das Apartment ist in einem ordnungsmäßen Zustanden zurückzugeben.
  • Aus hygienischen Gründen ist die Benutzung von Bettwäsche Pflicht.  Beim Verstoß wird eine Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt.

Kinder

  • Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie nicht im Keller oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.

Lärm

  • Jeder Gast ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm im Apartment, im Haus und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr geboten. Radios, Fernsehen, CD-Player und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittagsruhe 13.00 bis 15.00 Uhr und zwischen 19.00 und 8.00 Uhr grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.

Lüften

  • Apartment ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf das Apartment nicht entlüftet werden.

Rauchen

  • Im Hotel herrscht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen vor dem Hotel auf den dafür vorgesehenen Platz gestattet. Beim Verstoß behält sich der Vermieter vor ein Teil der Kaution für die Reinigung einzubehalten oder eine Rechnung zu stellen.

Reinigung

  • Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Die Hotelangestellten werden Flure, Treppen, Fenster, Zugangswege außerhalb des Hauses, den Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig vor dem Haus reinigen.
  • Der im Apartment anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen.

Sicherheit

  • Unter Sicherheitsaspekten sind Haustüren und Türen der Gemeinschaftseinrichtungen ständig geschlossen zu halten.
  • Hauseingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Gäste unzumutbar behindert werden.
  • Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen ist in erster Linie den Hotelangestellten zu benachrichtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu bestätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen.
  • Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten.
  • Das  Lagern und Nutzung von feuergefährlichen wie Tisch-Kaminfeuer, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen in den Apartments ist untersagt.

Soweit dies im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hotels notwendig und für den Bewohner zumutbar  ist, kann die Hausordnung nachträglich geändert werden.

Die Regelungen dieser Hausordnung ersetzen nicht gesetzliche Vorschriften.

Stand: 01/2015